AGB für Fahrzeugmiete und Online-Reservation
Entwurf · Version alpenrent-web-agb-2026-10-09-draft-3 · Stand 9. Oktober 2026
Dieser Text ist ein auf den vorgesehenen Onlineablauf abgestimmter Entwurf. Die fehlenden Geschäftsentscheidungen und Versicherungsnachweise stehen in der internen Prüfliste. Solange sie nicht geklärt und die endgültigen Bedingungen freigegeben sind, ist keine verbindliche Online-Reservation möglich. Die Entwurfsfassung ist keine abschliessend rechtlich geprüfte Vertragsfassung.
1. Wer deine Vertragspartnerin ist
Alpenrent und alpenrent.ch sind die Marke und die Website von High Level Emotion by Cetojevic-Vujasin, Inhaberin Nada Cetojevic-Vujasin, Fraissen 22, 7147 Vignogn, Schweiz, UID CHE-485.346.443, Handelsregisternummer CH-350.1.015.026-2. In diesen Bedingungen nennen wir die Vermieterin «Alpenrent» oder «wir» und dich als Kundin oder Kunden «du». Du erreichst uns unter email@alpenrent.ch und telefonisch unter 079 483 50 33.
Diese AGB gelten für Online-Reservationen über alpenrent.ch und die darauf beruhende Selbstfahrervermietung. Sie gelten, wenn wir sie dir vor Abschluss zugänglich machen und du sie akzeptierst. Deine individuelle, bestätigte Buchungsübersicht und nachweisbar vereinbarte Einzelabreden gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben erhalten. Für bereits bestehende Verträge gilt deren tatsächlich vereinbarte Fassung; eine neue Websitefassung ändert diese Verträge nicht rückwirkend.
2. Fahrzeug und erlaubter Mietzweck
Deine Buchung bezeichnet ein konkretes Fahrzeug mit eigener Fahrzeug-ID, Modell, Mietzeitraum, Übergabe- und Rückgabeort. Ein Modellbild allein sagt kein anderes Fahrzeug und keine abweichende Ausstattung zu. Entscheidend sind die bestätigten Angaben zum tatsächlich reservierten Fahrzeug.
Du mietest das Fahrzeug zum Selberfahren für den offengelegten und bestätigten Zweck. Die Miete begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Vertretung, keine Beteiligung und keine Plattformpartnerschaft. Wir versprechen weder Fahrgäste noch Umsatz, eine Uber-/Bolt-Zulassung oder eine behördliche Bewilligung.
Eine berufsmässige Personenbeförderung ist nur zulässig, wenn wir diesen Einsatz für das konkrete Fahrzeug ausdrücklich bestätigt haben, die dafür notwendige Fahrzeugdeckung nachgewiesen ist und alle vorgeschriebenen Fahrer-, Fahrzeug- und Betriebsbewilligungen vorliegen. Fahrzeugausweis, tatsächliche Verwendung, Versicherungsdeckung und örtliche Vorschriften sind gemeinsam zu berücksichtigen. Gesetzliche Halter- und Vermieterpflichten verbleiben bei der dafür verantwortlichen Person.
3. Fahrberechtigung und weitere Fahrer
Fahren dürfen nur du als bestätigter Hauptfahrer und die von uns vor der Fahrt ausdrücklich zugelassenen und im Vertrag dokumentierten weiteren Fahrer. Jede Person muss während der gesamten Nutzung einen gültigen, für die Schweiz und den Einsatz anerkannten Führerausweis der erforderlichen Kategorie sowie die konkret vorgeschriebenen weiteren Bewilligungen besitzen. Entzug, Ablauf oder Einschränkungen meldest du unverzüglich; die betroffene Person darf dann nicht weiterfahren.
Zusätzliche Anforderungen an Mindestalter, Dauer des Führerausweisbesitzes, gewerbliche Nutzung oder eigene Versicherungsnachweise gelten nur, soweit wir sie vor der Reservation konkret offenlegen und sie wirksam vereinbart sind. Die Kautionsgrenze von 25 Jahren ist allein keine Aussage über ein Mindestmietalter. Wir prüfen den Originalführerausweis und die Identität bei der Übergabe. Ein vorab übermittelter Datensatz ersetzt diese Prüfung nicht.
Du machst deine Angaben richtig und vollständig, lässt das Fahrzeug nur von zugelassenen Personen führen und informierst sie über die für sie geltenden Regeln. Ihre Eintragung allein macht sie nicht automatisch zu einer solidarisch haftenden Vertragspartei. Deine Verantwortlichkeit für weitere Fahrer richtet sich nach den gesetzlichen und wirksam vereinbarten Regeln. Untervermietung und nicht genehmigte Weitergabe sind untersagt.
4. So entsteht deine Online-Reservation
Du wählst Fahrzeug, Beginn und Ende mit Datum und Uhrzeit sowie Übergabe- und Rückgabeort. Danach siehst du den verbindlich vorgesehenen Mietpreis, vereinbarte Zuschläge, Kilometerregelung, Kaution, Fälligkeiten und Voraussetzungen. Vor der kostenpflichtigen Bestellung kannst du alle Angaben prüfen und korrigieren. Die AGB sind vor der Zahlung lesbar und speicherbar; das Zustimmungsfeld ist nicht vorausgewählt.
Mit dem entsprechend beschrifteten Abschlussbutton gibst du eine verbindliche Reservationsbestellung ab und veranlasst die Zahlung von CHF 100 als Kautionsanzahlung. Wir schicken dir unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese sagt nur, dass deine Bestellung eingegangen ist; sie bestätigt noch keine Fahrzeugzuteilung und keinen Zahlungserfolg.
Die verbindliche Reservation kommt mit unserer ausdrücklich als Reservationsbestätigung bezeichneten Annahme zustande. Diese erfolgt erst, wenn die Zahlung serverseitig bestätigt, das Fahrzeug verbindlich zugeteilt und die Reservation im gemeinsamen Alpenrent-System erfolgreich gespeichert ist. Die Bestätigung enthält deine Reservationsnummer, das konkrete Fahrzeug, Zeiten, Orte, Kosten, Zahlungsstatus und die akzeptierte AGB-Fassung. Vorher besteht kein Anspruch auf die Nutzung des Fahrzeugs.
Mit der verbindlichen Reservation verpflichten sich beide Seiten, die vereinbarte Miete zu den vorher offengelegten Bedingungen durchzuführen. Die Dokumentation und Prüfung bei Übergabe erfolgen im bestehenden Fahrzeugmietvertrag. Dort dürfen vorher nicht offengelegte zusätzliche Anforderungen oder höhere Belastungen nicht einseitig eingeführt werden. Wird für eine besondere Vereinbarung ausdrücklich eine Unterschrift vorbehalten, ist dieser Vorbehalt vor der Reservation kenntlich zu machen.
5. Verfügbarkeit und Zahlungsablauf
Die Prüfung bezieht sich auf das konkrete Fahrzeug und berücksichtigt verbindliche Reservationen, laufende Mieten, Wartungen, manuelle Sperren sowie die erforderlichen Übergabe- und Überführungszeiten. Eine Anzeige während deiner Auswahl ersetzt die abschliessende Prüfung vor dem Checkout nicht. Der Checkout hält den Zeitraum für die dort angezeigte begrenzte Zeit frei. Ohne bestätigte Zahlung und Annahme wird diese vorläufige Sperre wieder aufgehoben.
Ein Besuch der Erfolgsseite ist kein Zahlungsnachweis. Der Zahlungsanbieter und unser Server prüfen den Erfolg. Abgebrochene, abgelehnte oder noch ausstehende Zahlungen sind nicht als bezahlt bestätigt. Bitte löse bei einem unklaren Status keine neue Zahlung aus, bevor du den Status geprüft oder uns kontaktiert hast.
Trifft eine Zahlung erst nach Ablauf einer vorläufigen Sperre ein, prüfen wir die Zuteilung nochmals. Ist das Fahrzeug dann nicht verfügbar oder lässt sich eine bestätigte Zahlung wegen eines technischen Fehlers nicht einer verbindlichen Reservation zuordnen, informieren wir dich und klären den Vorgang. Ohne deine Zustimmung buchen wir keinen anderen Zeitraum und kein anderes Fahrzeug. Kann deine Reservation nicht bestätigt werden, erstatten wir die für diese Reservation eingegangenen CHF 100 vollständig. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
6. Mietpreis, Zuschläge und Fälligkeit
Alle vereinbarten Preise sind in CHF angegeben. Der vor Bestellung gezeigte Mietgesamtpreis enthält die für die gewählte Leistung zwingenden Abgaben und Zuschläge. Frei wählbare Zusatzleistungen erscheinen einzeln. Übergabe- oder Rückgabezuschläge gelten nur, wenn du sie vor Bestellung siehst und vereinbarst.
Tarif, Abrechnungszeiteinheit, Mindestdauer, enthaltene Kilometer, Mehrkilometerpreis, enthaltene Leistungen und weitere vereinbarte Kosten werden vor der Reservation in der Buchungsübersicht festgehalten. Nicht festgelegte Preise werden nicht als CHF 0 behandelt. Ein nicht vollständig bestimmbarer Tarif kann nicht online gebucht werden.
Den Mietpreis bezahlst du im Voraus zum vereinbarten Termin. Der konkrete Termin und ein allfälliger Zahlungsrhythmus stehen vor der Reservation ausdrücklich in deiner Buchungsübersicht und danach in der Bestätigung. Die CHF 100 sind keine Mietpreiszahlung. Ohne festgelegte und angezeigte Mietpreisfälligkeit wird der Onlineabschluss nicht freigeschaltet.
Bei einer laufenden Miete richten sich Zahlungspflicht und Verzug nach den vereinbarten Bedingungen und dem Gesetz. Vor einer Kündigung wegen ausstehender Miete nach Fahrzeugübernahme setzen wir die gesetzlich erforderliche schriftliche Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung. Mahn- oder Inkassokosten entstehen nicht allein durch ihre Bezeichnung; eine Belastung benötigt eine zulässige Grundlage und eine nachvollziehbare Berechnung.
7. Deine Kaution und die CHF 100
Mit CHF 100 reservierst du dein Fahrzeug. Der Betrag wird vollständig an deine Kaution angerechnet. Er ist keine zusätzliche Reservationsgebühr und wird nicht vom Mietpreis abgezogen.
Massgebend ist dein Alter bei Mietbeginn in der Zeitzone Europe/Zurich:
- Ab deinem 25. Geburtstag beträgt die Gesamtkaution CHF 500. Nach der Onlinezahlung von CHF 100 bleiben CHF 400 Restkaution bei Übergabe.
- Vor deinem 25. Geburtstag beträgt die Gesamtkaution CHF 1’000. Nach der Onlinezahlung von CHF 100 bleiben CHF 900 Restkaution bei Übergabe.
Wir ordnen die CHF 100 derselben Reservation und später demselben Mietvertrag zu. Sie werden nicht nochmals verlangt und nicht als Mietumsatz behandelt. Die Kaution sichert berechtigte Forderungen aus deiner Reservation und Miete. Sie ist weder eine Versicherungsleistung noch eine Haftungsobergrenze und verfällt nicht pauschal.
Die zulässigen Zahlungsarten für die Restkaution werden vor der Reservation angezeigt. Soweit tatsächlich eine Zahlung verlangt wird, ist sie keine Karten-Vorautorisierung. Wir informieren dich vor einer Bestellung über eine abweichende, ausdrücklich vereinbarte Sicherungsart.
8. Stornierung, Umbuchung und Nichtübernahme
Melde eine Stornierung oder gewünschte Umbuchung möglichst früh über email@alpenrent.ch oder einen anderen nachweisbaren Kontaktweg. Eine Umbuchung gilt erst nach unserer Bestätigung und hängt von Verfügbarkeit und neu vereinbarten Kosten ab. Ohne Zustimmung beider Seiten ändern sich deine bestätigten Konditionen nicht.
Eine Stornierung lässt die CHF 100 nicht automatisch verfallen. Eine Belastung setzt einen gesetzlich oder wirksam vertraglich begründeten Anspruch voraus. Wir legen dessen Grund, Berechnung und Belege offen, berücksichtigen ersparte Kosten und eine Ersatzvermietung und vermeiden eine doppelte Entschädigung. Du kannst Einwendungen erheben und einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen. Es gibt in dieser Entwurfsfassung keine erfundene Stornopauschale, Bearbeitungsgebühr oder Reugeldvereinbarung.
Ist keine Miete zustande gekommen und besteht keine zulässige Gegenforderung, zahlen wir die CHF 100 vollständig zurück. Eine rechtlich zulässige Verrechnung erklären wir nachvollziehbar; ein darüber hinaus nicht benötigter Betrag wird freigegeben. Die Auszahlung veranlassen wir ohne unnötigen Aufschub. Eine konkrete kürzere Erstattungsfrist gilt, wenn sie vor deiner Reservation ausdrücklich zugesagt wurde.
Erscheinst du nicht zum vereinbarten Termin, versuchen wir dich zu erreichen. Eine Abholfrist und die Folgen ihres Ablaufs müssen vor der Reservation ausdrücklich mitgeteilt und vereinbart sein. Ohne solche Vereinbarung begründet dieser Text keine zusätzliche 60-Minuten-Frist oder automatische Vertragsstrafe. Verweigern wir die Übergabe wegen einer von dir zu vertretenden, vorher offengelegten wesentlichen Voraussetzung, klären wir die Folgen nach den gesetzlichen Regeln und deinem Vertrag. Nachträglich eingeführte Voraussetzungen dürfen dir nicht als Nichtübernahme angelastet werden.
Gibst du das Fahrzeug vorzeitig zurück, gilt die gesetzliche Abrechnung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erlöses. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein zumutbarer, zahlungsfähiger Ersatzmieter den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen. Zwingende Beendigungsrechte bleiben unberührt.
9. Wenn wir dein Fahrzeug nicht bereitstellen können
Wir stellen das bestätigte Fahrzeug rechtzeitig und in einem für den vereinbarten Zweck tauglichen, sicheren Zustand bereit. Bei Unfall, Panne, Diebstahl oder einem anderen konkreten Ausfall informieren wir dich unverzüglich und suchen nach einer tragfähigen Lösung.
Ein anderes Fahrzeug oder eine wesentliche Änderung setzt deine Zustimmung voraus. Du musst kein Fahrzeug akzeptieren, das deinem ausdrücklich vereinbarten Zweck nicht entspricht. Kann die Reservation nicht durchgeführt werden und gibt es keine gemeinsam vereinbarte Alternative, erstatten wir die CHF 100 und weitere nicht geschuldete Vorauszahlungen vollständig. Gesetzliche Rechte wegen Nichtbereitstellung, Mängeln und nachgewiesenen Schäden bleiben bestehen; dieser Text begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss bei Fahrzeugausfall.
10. Übergabe, Protokoll und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen am bestätigten Ort und zur bestätigten Zeit. Als Orte stehen Zürich, Wil SG, Winterthur und Flughafen Zürich zur Auswahl, soweit für deine Buchung tatsächlich angeboten. Der genaue Treffpunkt, zulässige Zeitfenster und vereinbarte Zuschläge werden vor Abschluss angezeigt oder ausdrücklich mit dir vereinbart.
Wir prüfen gemeinsam Fahrzeug, Kilometerstand, Ladezustand, Zubehör und vorhandene Schäden. Bestehende Schäden und Abweichungen werden im Übergabeprotokoll und, soweit erforderlich, in Fotos dokumentiert. Melde erkennbare Abweichungen sofort. Eine Zustandsunterschrift bestätigt den dokumentierten Zustand und ist kein pauschaler Verzicht auf Mängelrechte.
Du gibst das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort mit sämtlichen Schlüsseln, Papieren, Kabeln, Adaptern und übergebenem Zubehör zurück. Entferne persönliche Sachen und übergib das Fahrzeug in dem Zustand, der sich aus vertragsgemässem Gebrauch ergibt. Normale Abnützung ist kein Schaden. Rückgabe ohne persönliche Übergabe benötigt unsere vorgängige Bestätigung und klare Anweisungen.
Wir prüfen bei Rückgabe und rügen erkennbare Mängel, für die du einzustehen hast, sofort und konkret. Verdeckte Mängel melden wir unverzüglich nach Entdeckung. Die Ermittlung einer Kostenhöhe kann nach technischer Abklärung folgen; eine erst spätere Abrechnung ersetzt keine rechtzeitige Mängelanzeige.
11. Mietdauer, Verlängerung und Verspätung
Datum und Uhrzeit gelten in Europe/Zurich einschliesslich der tatsächlich geltenden Sommer- oder Winterzeit. Eine befristete Miete endet mit dem bestätigten Zeitpunkt. Du hast keinen Anspruch auf eine Verlängerung; sie gilt erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung und der Vereinbarung allfälliger Zusatzkosten.
Kannst du nicht rechtzeitig zurückgeben, melde dich sofort. Eine Nachricht allein verlängert die Miete nicht. Für verspätete Nutzung rechnen wir die wirksam vereinbarte zeitanteilige Nutzung und einen konkret nachgewiesenen weiteren Schaden nur im gesetzlich zulässigen Umfang ab. Automatische Strafpauschalen oder eine frei erfundene zusätzliche volle Tagesmiete gelten nicht. Rückholung, Sicherung und Abschleppen erfolgen rechtmässig; ersatzfähig sind nur zurechenbare notwendige, angemessene und belegte Kosten.
12. Kilometer, Strom und Reinigung
Die im Vertrag festgehaltenen und protokollierten Kilometerstände sind massgebend. Inklusivkilometer und ein allfälliger Preis für Mehrkilometer stehen vor der Bestellung in deiner Kostenübersicht. Bei ausdrücklich vereinbarter Kilometerfreiheit fallen keine Mehrkilometerkosten an.
Für den Tesla Model 3 Long Range nennt der bestehende fahrzeugspezifische Mietvertrag 400 km pro Miettag und CHF 0.50 pro Mehrkilometer bei Tagesmiete. Die konkrete Definition und Abrechnung eines Miettages wird im jeweiligen Angebot festgehalten. Die gesonderte Wochenregel umfasst 3’000 km pro Mietwoche; eine unbegrenzte Kilometerregel gilt nur bei ausdrücklich vereinbarter Langzeitmiete. Ein Tagesangebot erhält nicht automatisch den Wochen- oder Langzeittarif. Für Model 3 Performance und Model S gelten ausschliesslich ihre eigenen, vor der Reservation festgelegten Werte.
Nutze nur geeignete Ladeanschlüsse, Kabel und Adapter und beachte Fahrzeuganleitung und Warnungen. Vermeide Tiefentladung. Strom ist nicht im Mietpreis enthalten. Deine selbst veranlassten Ladungen bezahlst du; dir zurechenbare Schnelllade-, Stand- und Blockiergebühren rechnen wir einzeln und nachvollziehbar ab. Der Rückgabe-Ladezustand und die Folgen einer Unterschreitung werden vor der Reservation konkret vereinbart. Eine nicht vereinbarte Ladehandlingpauschale entsteht nicht nachträglich.
Beim Tesla Model 3 Long Range sieht der fahrzeugspezifische Vertrag mindestens 70 % Ladezustand bei Rückgabe vor. War der dokumentierte Ladezustand bei Übergabe niedriger, genügt dieser niedrigere Stand. Bei tatsächlichem, zurechenbarem Nachladeaufwand sind nach dieser Vereinbarung CHF 40 Ladehandling zuzüglich belegter Energiekosten vorgesehen. Der Nachweis geringeren oder fehlenden Aufwands bleibt möglich. Diese Werte gelten nicht automatisch für die anderen Modelle.
Im Fahrzeug darf nicht geraucht oder gedampft werden. Tiere benötigen unsere vorherige Zustimmung und geeigneten Schutz. Aussergewöhnliche, dir zurechenbare Verschmutzung oder Beschädigung kann zu notwendigen und angemessenen belegten Reinigungskosten führen. Eine Reinigungspauschale gilt nur, wenn sie vor der Reservation ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde; der Nachweis geringeren oder fehlenden Aufwands bleibt möglich. Normale vertragsgemässe Gebrauchsspuren berechtigen nicht zu einer Schadenbelastung.
Der fahrzeugspezifische Long-Range-Vertrag sieht CHF 80 für eine objektiv notwendige Standardzusatzreinigung vor. Dieser Betrag ist keine bei jeder Miete anfallende Gebühr. Du kannst geringeren oder fehlenden Aufwand nachweisen; ausserordentliche, tatsächlich erforderliche Aufwendungen werden nachvollziehbar belegt.
13. Sorgfalt, Ausland und unzulässige Nutzung
Nutze Fahrzeug und Zubehör sorgfältig, gesetzeskonform und entsprechend Anleitung, Strassen- und Witterungsverhältnissen. Beobachte Warnmeldungen, Reifen und Ladestand. Nicht erlaubt sind insbesondere Fahren bei fehlender Fahrberechtigung oder unter beeinträchtigendem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss beziehungsweise bei Übermüdung, Rennen, Drift, Rennstreckennutzung, unerlaubtes Gelände, Überladung, illegale Transporte, Abschleppen ohne Freigabe sowie Manipulationen an Sicherheits-, Kilometer-, Ortungs- und Aufzeichnungssystemen.
Auslandfahrten benötigen unsere vorgängige Einzelgenehmigung für Fahrer, Länder und Zeitraum. Eine Freigabe setzt die notwendige Versicherungsdeckung sowie die für den Einsatz geltenden Zulassungs-, Berufs-, Zoll- und Verkehrsbedingungen voraus. Eine gewöhnliche Fahrzeugreservation enthält keine Auslandfreigabe.
Eine schuldhafte Vertragsverletzung begründet nur die gesetzlich oder wirksam vertraglich geschuldete Haftung. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss sämtlicher Versicherungsleistungen und keine automatische unbegrenzte Haftung für jeden Verstoss. Entscheidend sind unter anderem Verschulden, Kausalität, tatsächlicher ungedeckter Schaden und die offengelegten Bedingungen.
14. Fahrtenschreiber
Die drei zum Start vorgesehenen Fahrzeuge sind nach den bestätigten Betreiberangaben mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet. Die Ausstattung allein bestätigt keine Bewilligung für berufsmässigen Personentransport, keine Plattformzulassung und keinen bestimmten Versicherungsschutz.
Welche Aufzeichnungs-, Bedienungs-, Mitführungs-, Download-, Aufbewahrungs-, Lenk-, Arbeits- und Ruhezeitpflichten gelten, hängt vom tatsächlichen Einsatz, Gerät und deiner Rolle ab. Wir klären die für die vereinbarte Nutzung einschlägigen Fahrzeug- und Betreiberpflichten und informieren dich über die Bedienung des vorhandenen Geräts. Du erfüllst die für dich tatsächlich geltenden Fahrerpflichten, verwendest erforderliche persönliche Karten oder Kontrollmittel korrekt und meldest Störungen sofort. Daten anderer Fahrer werden dir nicht ohne Berechtigung zugänglich gemacht.
Fahrtenschreiberdaten werden nur für die offengelegten, gesetzlich zulässigen Zwecke verarbeitet. Eine routinemässige private Verhaltensüberwachung wird durch diese Klausel nicht erlaubt. Gesetzliche Aufgaben der Halterin, Vermieterin oder eines Arbeitgebers werden nicht pauschal auf dich übertragen.
15. Unfall, Panne, Diebstahl und Mängel
Sichere zuerst Personen und Unfallstelle. Bei Verletzten, Gefahr oder einem gesetzlich meldepflichtigen Ereignis kontaktiere unverzüglich die zuständigen Rettungs- und Polizeistellen. Informiere uns sofort telefonisch und zusätzlich in einer dauerhaft nachweisbaren Nachricht über Unfall, Panne, Diebstahl, Verlust oder neue Schäden. Fahre bei möglichen Sicherheitsmängeln nicht weiter.
Dokumentiere das Geschehen rechtmässig mit Zeit, Ort, Fotos und notwendigen Angaben zu Beteiligten und Zeugen. Befolge die gesetzlichen sowie vorab offengelegten Versicherungs- und Meldepflichten. Freiwillige Schuldanerkenntnisse, Reparaturen, Vergleiche oder Zahlungen für uns bedürfen unserer Zustimmung. Unaufschiebbare, angemessene Massnahmen zum Schutz von Personen und zur Schadenminderung bleiben erlaubt.
Kann eine verlangte polizeiliche Aufnahme nicht erfolgen, dokumentiere die Kontaktaufnahme und Weisungen; die Ablehnung der Polizei allein ist keine Pflichtverletzung. Eine schuldhafte Melde- oder Mitwirkungsverletzung wird nur berücksichtigt, soweit sie einen rechtlich zurechenbaren Schaden oder Rückgriff verursacht oder erhöht hat. Bei einem nicht von dir zu verantwortenden Fahrzeugmangel bleiben deine gesetzlichen Rechte bestehen.
16. Versicherung und Schadenabrechnung
Versicherer, gedeckte Nutzung, Gebiet, Deckungsumfang, Ausschlüsse und vereinbarte Selbstbehalte müssen für das konkrete Fahrzeug vor der verbindlichen Reservation nachgewiesen und offengelegt sein. Eine bloss vorhandene obligatorische Haftpflichtversicherung bedeutet nicht automatisch Kasko-, Vermietungs-, Plattform-, Pannen-, Mietausfall- oder Auslanddeckung. Diese Entwurfsfassung verspricht keine ungeprüfte Deckung und nennt keine erfundenen Selbstbehalte.
Deine vertragliche Risikobeteiligung richtet sich nach den vor Abschluss offengelegten und wirksam vereinbarten Bedingungen. Die aus der aktuellen Mietvertragsfassung übernommenen Beträge betreffen deine vertragliche Innenhaftung und sind keine Aussage zu einem tatsächlich versicherten Selbstbehalt. Spätere, von dir nicht veranlasste Policeänderungen erhöhen deine Innenhaftung nicht einseitig. Du und wir erfüllen die einschlägigen Melde-, Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten.
Bei einem reparierbaren Unfall- oder Kollisionsschaden beträgt deine Risikobeteiligung je nachgewiesenem, zeitlich und sachlich selbständigem Ereignis höchstens CHF 1’000. Bei technischem oder wirtschaftlichem Totalschaden beträgt sie höchstens CHF 3’000. Die Totalschadenbeteiligung gilt im gesetzlich zulässigen Umfang auch ohne Feststellung eines haftungsrechtlichen Verschuldens, aber immer nur bis zur Höhe des belegten, ereigniskausalen und ungedeckten Nettoschadens. Bei vollständiger Deckung beträgt die Beteiligung CHF 0. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Keine Beteiligung ist geschuldet für vorbestehende Schäden, normale Abnützung, von uns zu vertretende Mängel oder bereits ersetzte Positionen. Eine Haftung über CHF 1’000 beziehungsweise CHF 3’000 hinaus kommt nur bei einer schuldhaften wesentlichen Vertragsverletzung und nur insoweit in Betracht, als gerade diese den belegten ungedeckten Schaden oder Versicherungsregress natürlich und adäquat verursacht oder erhöht hat. Leichte oder nicht kausale Verletzungen heben die Begrenzung nicht automatisch auf.
Wir machen nur tatsächliche, notwendige, angemessene, belegte und rechtlich zurechenbare Nettopositionen geltend. Leistungen von Versicherern und Dritten, Regresseingänge, Rabatte, Restwerte, Vorteile und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Reparatur, Minderwert, Nutzungsausfall, Eigenaufwand und andere Positionen dürfen denselben Schaden nicht doppelt ausgleichen. Spätere Ersatzleistungen werden nachträglich abgerechnet; daraus entstehende Überzahlungen erstatten wir innert 20 Arbeitstagen.
Für neue, während deiner Mietzeit entstandene und von dir zu vertretende Felgenschäden gilt eine widerlegbare Schadenschätzung von CHF 550 pro betroffener Felge. Sie ist weder Konventionalstrafe noch Mindestbetrag. Mehrere neue Schadensstellen an derselben Felge lösen den Betrag nur einmal aus. Erfasst werden beispielsweise Kratzer, Bordsteinschäden, Kerben, Lackabtrag, Abschürfungen, Abplatzungen, Verformungen und Risse, soweit sie über dokumentierte Vorschäden oder normale geringfügige Gebrauchsspuren hinausgehen.
Wir weisen den neuen Schaden dem Grundsatz nach nach, dokumentieren seine Abgrenzung zum Übergabezustand im Rückgabeprotokoll und möglichst mit datierten Fotos und melden erkennbare Schäden bei Rückgabe unverzüglich und konkret. Bei üblicher Prüfung nicht erkennbare Schäden melden wir sofort nach Entdeckung. Bei einer vorgeschädigten Felge ist nur der durch den neuen Schaden verursachte Mehrschaden geschuldet; Alter, Zustand, Vorschäden und eine Wertverbesserung werden berücksichtigt.
Die CHF 550 schätzen ausschliesslich den notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwand für fachgerechte Reparatur oder erforderlichen Ersatz samt objektiv notwendigen Demontage-, Montage-, Auswucht-, Material-, Arbeits- und externen Begutachtungskosten. Du kannst nachweisen, dass du den Schaden nicht zu vertreten hast oder der tatsächliche notwendige Schaden geringer ist; dann entfällt die Forderung beziehungsweise ist nur der geringere Betrag geschuldet. Ergibt eine bei der Abrechnung vorliegende Rechnung oder Offerte einen geringeren notwendigen Betrag, verrechnen wir nur diesen.
Ein höherer tatsächlicher, notwendiger und belegter Felgenschaden kann nur unter den geltenden Haftungsvoraussetzungen verlangt werden; die Schadenschätzung wird vollständig angerechnet. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen bleiben anwendbar, soweit ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Versicherungs-, Dritt- und sonstige Ersatzleistungen für denselben Schaden werden angerechnet; eine Doppelverrechnung ist ausgeschlossen.
Bei Reifenschäden sind nur der zurechenbare tatsächliche Nettopreis eines passenden Ersatzreifens und notwendige Demontage-, Montage-, Auswucht- und Entsorgungskosten geschuldet. Ein zweiter Reifen derselben Achse darf nur bei belegter Hersteller-, Kompatibilitäts- oder Sicherheitsnotwendigkeit ersetzt werden, etwa wegen unzulässiger Profildifferenz oder Fahrstabilität. Restwert und Wertvorteile werden angerechnet.
Verlorene oder beschädigte Schlüssel, Dokumente, Kabel und Zubehör meldest du sofort. Eine Belastung betrifft nur zurechenbare, angemessene tatsächliche Wiederbeschaffungs-, Programmierungs- und Sicherungskosten. Auf Wunsch erhältst du die Abrechnung und die wesentlichen Belege. Du kannst die Forderung bestreiten; eine Kaution oder Protokollunterschrift bedeutet keine Anerkennung jeder späteren Kostenposition.
17. Verkehrsverstösse, Bussen und weitere Gebühren
Du trägst dir rechtlich zurechenbare Verkehrs-, Park-, Maut-, Lade-, Stand-, Blockier- und Abschleppkosten aus deiner Nutzung. Erforderliche Fahrer- und Vertragsangaben dürfen an die zuständigen Behörden oder sonstigen rechtmässig berechtigten Stellen übermittelt werden. Behördliche Zuständigkeiten und dein Recht auf Einwendungen bleiben erhalten.
Eine Bearbeitungsgebühr gilt nur auf einer vorab offengelegten, zulässigen Vereinbarung und für konkreten notwendigen, angemessenen Aufwand. Ohne bestätigte Gebührenregel wird keine Pauschale erhoben. Eine Busse oder Gebühr wird dir nicht allein deshalb belastet, weil du irgendwann dieses Fahrzeug gemietet hast; die Zuordnung zum Ereignis und Zeitraum muss stimmen.
18. Kautionsabrechnung und Rückzahlung
Nach tatsächlicher Rückgabe kontrollieren und rechnen wir ohne unnötigen Aufschub ab. Fällige, hinreichend bestimmte und zurechenbare Forderungen können wir unter Angabe von Grund, Betrag, Berechnung und wesentlichen Belegen im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnen. Ein konkret dokumentierter, noch nicht abschliessend bezifferbarer Anspruch kann nur einen objektiv erforderlichen und angemessenen vorläufigen Rückbehalt begründen. Die abstrakte Möglichkeit späterer Bussen oder Schäden genügt nicht.
Nicht benötigte Kautionsbeträge geben wir unverzüglich frei. Der verbleibende Betrag wird nach der in den vorhandenen Vertragsunterlagen vorgesehenen Regel spätestens 30 Kalendertage nach tatsächlicher Fahrzeugrückgabe zurückbezahlt. Für einen Rückbehalt innerhalb dieser Zeit erklären wir den konkreten Grund und den Stand der Abklärung. Später bekannt werdende berechtigte Forderungen können separat geltend gemacht werden; sie verlängern die zugesagte Kautionsrückzahlungsfrist nicht automatisch.
Die online bezahlten CHF 100 sind Teil dieser Kaution. Rückerstattungen werden nachvollziehbar der ursprünglichen Zahlung und Buchung zugeordnet. Bei technisch notwendiger Auszahlung auf einem anderen Weg prüfen wir die berechtigte empfangende Person. Eine zusätzliche Erstattungsgebühr entsteht ohne ausdrückliche zulässige Vereinbarung nicht.
19. Haftung von Alpenrent
Wir haften nach den gesetzlichen Regeln und den wirksamen Individualabreden. Eine Haftung für Absicht, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder andere zwingend nicht ausschliessbare Ansprüche wird nicht ausgeschlossen. Deine gesetzlichen Rechte bei Nichtbereitstellung, mangelhafter Übergabe oder späteren Mängeln bleiben erhalten. Beide Parteien treffen zumutbare Massnahmen, um einen Schaden gering zu halten.
20. Daten, Mitteilungen und Vertragsunterlagen
Wir bearbeiten deine Daten zur Reservation, Identitäts- und Fahrberechtigungsprüfung, Miete, Zahlung, Dokumentation, Kommunikation und erforderlichen Anspruchsabwicklung. Einzelheiten zu Systemen, Empfängern, Aufbewahrung, Fahrzeugdaten und deinen Rechten findest du in der vor Dateneingabe zugänglichen Datenschutzerklärung. AGB-Zustimmung ist keine pauschale Einwilligung in Werbung oder jede Datenverwendung.
Wir speichern die tatsächlich akzeptierte AGB-Version und den Zeitpunkt der Zustimmung unveränderbar zur Reservation. Mit deiner Bestätigung erhältst du die vereinbarten Bedingungen in dauerhaft speicherbarer Form. Vertragsbezogene Mitteilungen gehen an deine angegebene E-Mail-Adresse oder einen vereinbarten nachweisbaren Kontaktweg. Unfall- und Sicherheitsmeldungen erfolgen zusätzlich sofort telefonisch. Korrigiere geänderte Kontaktdaten rechtzeitig.
21. Recht und Gerichtsstände
Es gilt Schweizer Recht, soweit zwingende internationale oder andere Vorschriften nichts anderes bestimmen. Zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben gewahrt. Für Konsumentenverträge gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände; diese AGB enthalten keinen Vorausverzicht auf deine zwingenden Gerichtsstandsrechte. Für überwiegend berufliche oder gewerbliche Verträge wird, soweit zulässig, die Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte der Region Surselva, Kanton Graubünden, vereinbart. Zwingende internationale Zuständigkeiten bleiben vorbehalten.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen erhalten, soweit der Vertrag sinnvoll bestehen kann. An ihre Stelle tritt keine automatisch zu unseren Gunsten gewählte Ersatzklausel; massgebend sind das anwendbare Recht und die Vertragsauslegung.
Quellen zum Entwurf
Die Vertragsformulierungen sind eigenständige Entwürfe auf Basis der Betreiberanforderung und der vorhandenen Mietunterlagen. Relevante Rechtsgrundlagen wurden am 8. Oktober 2026 anhand der aktuellen offiziellen Fassungen geprüft: OR, Stand 1. Oktober 2026, UWG, Stand 1. Januar 2025, ZPO, Stand 1. Juli 2026, SECO: Onlinehandel, SECO: Missbräuchliche Geschäftsbedingungen, SECO: Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge. Die interne Prüfliste dokumentiert den genauen Prüfbereich und noch offene Sachverhalte.
Let's talk